Der Franchising-Vertrag stellt die juristische Vorbedingung für die Zusammenarbeit zwischen Franchising-Geber sowie Franchisenehmer dar, indem er Art sowie Umfang der gegenseitigen Rechte & Pflichten verbindlich festlegt. Es handelt sich hiermit um einen zusammengesetzten Vertrag, der Lizenz-, Vertriebs- und Know-how-Elemente sowie weitere Regelungsinhalte kombiniert.
Speziell verpflichtet sich der Franchisegeber, seinem Vertragspartner Nutzungsrechte an Schutzrechten (z.B. Markenrechte, Urheberrechte, Musterrechte, Patentrechte) einzuräumen sowie das wesentliche Know-how zu vermitteln, wofür der Franchisenehmer eine einmalige Eintrittsgebühr sowie/oder zyklische Lizenzgebühren (royalties) zu zahlen hat.
Ebenso werden in dem Kontrakt auch Standort, Absatzgebiet, Schulungskonzepte, Marketing- und Werbekonzepte, Kontrollrechte, Berichtswesen, Buchführung, Abwerbe- & Wettbewerbsverbot, Laufzeit und Beendigung der Vereinbarung geregelt.
Im Rahmen von Franchising-Vereinbarungen kann die geschäftliche Handlungsfreiheit der juristisch eigenständigen Franchising-Nehmer zum Beispiel zum Schutz der Rechte des Franchise-Gebers an gewerblichem oder geistigem Eigentum oder zur Durchsetzung von Alleinbezugsverpflichtungen eingeschränkt werden.
Rechte & Pflichten der Vertragsparteien
Der Franchise-Vertrag hat die jeweiligen Verpflichtungen und Verantwortlichkeit der Parteien & alle anderen beträchtlichen Bedingungen des Vertragsverhältnisses festzulegen.
Die nachfolgenden Vertragsbedingungen stellen im Franchising ein notwendiges Minimum dar:
- die Pflichten des Franchising-Gebers
- die Vertragsdauer, die so befristet sein soll, dass der Franchising-Nehmer seine franchise-spezifischen Anfangsinvestitionen amortisieren kann
- Regelungen über die Beendigung des Vertrags
- die dem einzelnen Franchising-Nehmer zur Verfügung zu stellenden Waren und/oder Dienstleistungen
- die Grsowielage für eine allfähige Verlängerung des Vertrags
- die dem einzelnen Franchising-Nehmer eingeräumten Rechte
- die Zahlungsverpflichtungen des einzelnen Franchising-Nehmers
- das Recht des Franchising-Gebers, das Franchising-System an neue oder geänderte Verhältnisse anzupassen
- Bestimmungen über die sofortige Rückgabe des materiellen sowie immateriellen Eigentums des Franchise-Gebers oder eines anderen Inhabers nach Vertragsende
- die dem Franchise Geber eingeräumten Rechte
- die Bedingungen, nach denen der einzelne Franchisenehmer das Franchising-Geschäft verkaufen oder übertragen kann sowie mögliche Vorkaufsrechte des Franchise-Gebers in dieser Hinsicht
- diejenigen Bestimmungen, die sich auf den Gebrauch der typischen Kennzeichnungen, des Firmennamens, des Warenzeichens, der Dienstleistungsmarke, des Ladenschilds, des Logos oder andere besondere Identifikationsmerkmale des Franchising-Gebers beziehen
- die Pflichten des einzelnen Franchise-Nehmers