Nachteil 1: Vertragliche Bindung
Mit dem Abschluss des Vertrages verpflichtet sich der Franchisenehmer z.B.
- das Weisungsrecht des Franchisegebers
- dasKontrollrecht des Franchisegebers
zu akzeptieren.
Die Rechte des Franchisegebers dienen der einheitlichen Umsetzng des Konzeptes. Auf der anderen Seite schränken diese Verpflichtungen natürlich die Kreativität des Franchisenehmers ein.
Nachteil 2: Abhängigkeit
Der selbstständige Franchisenehmer ist im hohen Maße von den Entscheidungen, der Geschäftspolitik und der Ausrichtung des Franchisegebers abhängig. Gerade im Vorfeld ist es nicht einfach zu beurteilen, ob der Franchisegeber die Erwartungen erfüllt. Gleiches gilt natürlich auch in die andere Richtung.
Auch im späteren Verlauf muss ggf. der Franchisenehmer mit seinem Unternehmen die Konsequenzen tragen, die der Franchisegeber (oder andere Franchisenehmer) zu verantworten haben (z.B. falsche Produkte, Imageschaden).